Mittwoch, 25. Januar 2012

Riesenchance für mehr Datenschutz

EU legt Pläne zur Neuregelung des Datenschutzes vor


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fiebert dem Entwurf für eine Neuregelung des Datenschutzes entgegen, den die EU-Kommission morgen in Brüssel vorlegen will. „Was bisher durchgesickert ist, wäre ein deutlicher Fortschritt im Datenschutz“, kommentiert vzbv-Vorstand Gerd Billen im Vorfeld. Die Novelle biete eine Riesenchance, europaweit endlich ein hohes verlässliches Datenschutzniveau sicherzustellen. „Besonders im Internet wollen sich Verbraucher endlich sorgenfrei und entspannt bewegen können, ohne Angst haben zu müssen, dass ihre Daten missbraucht werden“, sagt Billen.


Die Bundesregierung, allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel, müsse in den anstehenden Verhandlungen den Datenschutz als Bürger- und Verbraucherrecht verfechten und für ein hohes Niveau streiten. Unter anderem müssten Mindeststandards für die Ausstattung und Befugnisse der Datenschutzbehörden festgelegt werden. „Damit der Datenschutz nicht nur auf dem Papier verbessert wird, müssen Kontrolle und Vollzug sichergestellt werden“, fordert Billen.


Datenschutz als Grundeinstellung


Viele der bisher öffentlich diskutierten Regelungsvorschläge zu einem verbesserten Datenschutz greifen langjährige Forderungen des vzbv auf. So sollen beispielsweise datenschutzfreundliche Voreinstellungen verpflichtend werden. Erst im Januar 2012 forderte der vzbv im Rahmen einer Petition, der Deutsche Bundestag möge gesetzlich regeln, dass die Grundeinstellungen von Produkten und Diensten so zu gestalten sind, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben oder verarbeitet werden. Die Petition im Rahmen der Kampagne „Mehr Datenschutz – Weniger Stress“ wurde von nahezu 12.000 Verbrauchern unterstützt.


Wer in Europa aktiv ist, muss sich an EU-Recht halten


Nach Informationen der zuständigen EU-Justizkommissarin Vivian Reding sieht der Vorschlag zudem vor, dass sich Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben und sich an EU-Verbraucher wenden, an EU-Recht halten müssen. „Damit könnten die Auseinandersetzungen mit Facebook & Co endlich auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage geführt werden“, hofft Billen. Die bisher bekannten Eckdaten sehen außerdem die Einführung eines Rechts auf Datenportabilität vor. Danach könnten Verbraucher ihre einmal auf einer Plattform abgelegten oder eingestellten Daten barrierefrei zu einer anderen Plattform „transportieren“. Dadurch würde die Kontrolle der Verbraucher über ihre Onlinedaten gestärkt.


Pressemitteilung vzbv

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