Dienstag, 10. April 2012

Kleinkinderlebensmittel - Produktinformationen oft ungenügend und missverständlich!

Nach Beobachtungen der Verbraucherzentralen entwickeln Hersteller von Babynahrung zunehmend neue Produktreihen speziell für Kleinkinder zwischen ein bis drei Jahren. Den Eltern wird mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben ein besonderer Zusatznutzen dieser Produkte vorgegaukelt, obwohl Kinder in dieser Lebensphase bereits an der normalen Familienkost teilhaben können.

In einem bundesweiten Marktcheck haben die Verbraucherzentralen Aufmachung und Kennzeichnung von insgesamt 59 Kleinkinderlebensmitteln wie z.B. Trinkbreie, Milchdesserts, Getreideriegel oder Fruchtpürrees unter die Lupe genommen. Dabei wurde deutlich, dass die Produktinformationen der Hersteller meist über die tatsächlichen Eigenschaften hinwegtäuschen.

So sind viele der untersuchten Früchte- und Getreideriegel entgegen der Werbung nichts weiter als normale Süßigkeiten. Denn trotz des Hinweises "ohne Zuckerzusatz", enthalten sie tatsächlich bis zu 50 Prozent Zucker. Der Hinweis "Zutaten enthalten von Natur aus Zucker" ist meist erst auf der Rückseite der Verpackung oder versteckt zu finden.
Gesundheitsbezogene Aussagen wie "Rapsöl enthält wertvolle Omega-3-Fettsäuren – wichtig für Gehirn- und Nervenzellen" oder "Calcium – wichtig für den Knochenaufbau" waren auf allen untersuchten Menüs vorhanden. Erforderliche Angaben zum Verzehrmuster und zur notwendigen Verzehrmenge laut Health Claims-Verordnung fehlten hier jedoch. Eltern können also keine bewusste Kaufentscheidung treffen, da verschwiegen wird, wie viele der Menüs ein Kind essen muss, damit die beworbene Wirkung erreicht wird.

Kleinkinderlebensmittel werden häufig extra angereichert, um Eltern zu suggerieren, dass sie für die Ernährung ihrer Kinder besser geeignet sind als herkömmliche Lebensmittel. Nutzen und Notwendigkeit der Anreicherung sind jedoch umstritten. Tatsächlich benötigen Kleinkinder zum gesunden Aufwachsen weder aus ernährungsphysiologischer noch aus toxikologischer Sicht spezielle Lebensmittel, sondern können ab dem 10. Lebensmonat an die normale Familienkost herangeführt werden.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein 03.04.2012

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