Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente. Für
Geburten bis 1991 werden das erste Jahr, für Geburten ab 1992 die ersten
drei Jahre nach der Geburt angerechnet. Die Berechtigten werden so
gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller
Versicherten in Höhe von zurzeit rund 32.440 Euro im Jahr verdienen. Für
ein Jahr Kindererziehung ergibt sich derzeit eine monatliche
Rentensteigerung von bis zu 27,47 Euro in den alten und 24,37 Euro in
den neuen Bundesländern.
Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil
zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Erziehen die Elternteile ihr Kind
gemeinsam, kann die Erziehungszeit nur bei einem Elternteil angerechnet
werden. Die Eltern können bei gemeinsamer Erziehung vorab bestimmen,
welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll.
Pressemitteilung: Deutsche Rentenversicherung Hessen, Nr. 15/2012