Freitag, 13. April 2012

Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente

Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren ist nicht immer leicht. Wird ein Kind geboren, kann häufig ein Elternteil nur noch eingeschränkt arbeiten oder widmet sich in einer Auszeit ganz der Kindererziehung. Dafür gibt es einen Ausgleich für die spätere Rente: So zahlt die Deutsche Rentenversicherung Hessen zurzeit rund 275.000 Renten, bei denen Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt werden. Damit profitieren mehr als ein Drittel aller Rentnerinnen und Rentner des hessischen Rentenversicherungsträgers von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei ihrer Rente; über 90 Prozent davon sind Frauen.


Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente. Für Geburten bis 1991 werden das erste Jahr, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre nach der Geburt angerechnet. Die Berechtigten werden so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Höhe von zurzeit rund 32.440 Euro im Jahr verdienen. Für ein Jahr Kindererziehung ergibt sich derzeit eine monatliche Rentensteigerung von bis zu 27,47 Euro in den alten und 24,37 Euro in den neuen Bundesländern.

Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Erziehen die Elternteile ihr Kind gemeinsam, kann die Erziehungszeit nur bei einem Elternteil angerechnet werden. Die Eltern können bei gemeinsamer Erziehung vorab bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll.

Pressemitteilung: Deutsche Rentenversicherung Hessen, Nr. 15/2012

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