Das Bundeskriminalamt warnt vor einer
Schadsoftware, die über den Versand von E-Mails in Umlauf gebracht wird.
Die E-Mails verschiedenen Inhaltes tragen unter anderem den Hinweis:
„BKA erdrückende Akte gegen [„Name des Empfängers“]“.
Der Anhang der E-Mail (z. B. „Akte.zip“) enthält
eine Schadsoftware, die sich nach Öffnung des Anhangs installiert.
Anschließend wird in einem Pop-Up-Fenster angegeben, dass der Computer
nach den Besuchen pornografischer Webseiten mit einem
Verschlüsselungstrojaner infiziert sei. Der User müsse über uKash oder
Paysafecard für 100 Euro ein kostenpflichtiges Sicherheitsupdate
herunterladen, um die Verschlüsselung zu beseitigen. Ein Bild dieses
Pop-Up-Fensters finden Sie im Anhang. (Am Ende dieser Mitteilung - d. Red.)
Hierzu erklärt das Bundeskriminalamt:
Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber dieser Meldungen.
Das Bundeskriminalamt rät:
• Sollten Sie eine derartige E-Mail auf
ihrem Computer erhalten, laden Sie den Anhang nicht herunter und öffnen
Sie ihn auf keinen Fall.
• Vertrauen Sie nur Anhängen von Ihnen
bekannten Absendern und vergewissern Sie sich ggf. beim Absender, dass
dieser Ihnen einen Anhang geschickt hat.
• Ist der Rechner bereits infiziert, bezahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall.
Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die
wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das
Pop-Up-Fenster zu generieren. Ein normaler Zugriff auf Ihr
Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht
möglich.
Nach bisherigem Kenntnisstand verschlüsselt die
Schadsoftware tatsächlich einige Bereiche der Festplatte. Dies bedeutet,
dass selbst nach der Wiederherstellung der Systemfunktionalität immer
noch auf einige Dateien kein Zugriff genommen werden kann.
Hinweise zur Bereinigung von Schadsoftware befinden sich u. a. auf der Webseite www.botfrei.de.
Es wird weiterhin empfohlen, den Update-Status des
Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software und installierter
Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöht die Chancen,
erst gar nicht mit der Schadsoftware infiziert zu werden.
Bereits im letzten Jahr haben die Bundespolizei und
das Bundeskriminalamt auf diese sogenannte „Ransomware“ aufmerksam
gemacht (siehe hierzu Pressemitteilungen vom 01.04.2011 und 19.05.2011).
Pressemitteilung vom 19.05.2011 als PDF
Pressemitteilung Bundeskriminalamt vom 25.05.2012
*Anhang: Bild des Pop-Up-Fensters: