Nach Ablauf der Projektphase und sowohl umfangreichen
als auch erfolgreichen Konsultationen zwischen der Bundesregierung und
den Nutzern der E-Bilanz kann jetzt auch im Bereich der Bilanzen das
digitale Zeitalter beginnen: Mit der Einführung der E-Bilanz wird die
Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen den
Entwicklungen der letzten Jahrzehnte folgen. Spätestens bis 2013 soll
sie komplett elektronisch erfolgen. Papierbasierte Verfahrensabläufe
gehören dann endgültig der Vergangenheit an. Die E-Bilanz wird wie
geplant kommen und
die Wirtschaftsteilnehmer können auf bereits getätigte Investitionen [Glossar] vertrauen.
die Wirtschaftsteilnehmer können auf bereits getätigte Investitionen [Glossar] vertrauen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesfinanzminister, Hartmut Koschyk, und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Burgbacher,
erklären: „Die E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und
leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Auch auf
kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur
die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“
Die elektronische Übermittlung von E-Bilanzen wird in
den allermeisten Fällen erst für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend,
also – zusammen mit den elektronischen Steuererklärungen [Glossar]
– frühestens im Jahr 2014. Für das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013
steht es den Unternehmen frei, die Bilanz noch auf Papier abzugeben oder
bereits elektronisch. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass getestet
werden kann, ob alles funktioniert. Viele Unternehmen, steuerberatende
Berufe und Softwarehäuser arbeiten bereits mit Hochdruck an der
Einführung der E-Bilanz. Für alle gilt: Sie können es schaffen, denn
noch ist Zeit und die versprochenen Erleichterungen bleiben auf Dauer
erhalten.
Die gefundene Regelung ist Ergebnis eines zusammen mit
den Kammern, Verbänden und Unternehmen nach einer Pilotphase
erarbeiteten Kompromisses, der den Belangen aller Beteiligten angemessen
Rechnung trägt. Im Lauf der Zeit wird die Umstellung Vereinfachungen
und Effizienzgewinne bringen. Unzweifelhaft ist auch, dass eine
differenzierte Datenübermittlung dazu beiträgt, dass Rückfragen durch
die Finanzämter bei den Unternehmen abnehmen werden und eine endgültige
Steuerfestsetzung schneller möglich wird. Der amtliche Datensatz der
E-Bilanz wird kontinuierlich evaluiert. Ziel ist, die E-Bilanz den
praktischen Anforderungen kontinuierlich anzupassen. In diesen Prozess
werden – wie bisher auch – interessierte Vertreter der Kammern, Verbände
und Unternehmen eingebunden.
Jeder muss nur das ausfüllen, was ihn tatsächlich
betrifft („Mussfelder“). Es sind zudem Möglichkeiten geschaffen worden,
damit das Buchführungswesen der Unternehmen bleiben kann wie es ist und
auch eine dynamische Anpassung bei zukünftigen Rechtsänderungen möglich
ist („Auffangpositionen“). Und: insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen können Unterstützung zum Einstieg erhalten
(„Mittelständische Unternehmen“).
Mussfelder:
Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt,
z. B. weil aufgrund der Rechtsform des Unternehmens kein dem Mussfeld
entsprechendes Buchungskonto geführt wird oder weil sich die benötigte
Information aus der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht
ableiten lässt, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die
entsprechende Position „leer“ (technisch mit NIL für „Not in List“)
zu übermitteln. Auch hierdurch wird es vor allem kleineren und
mittleren bilanzierenden Unternehmen möglich sein, ohne erhöhten
Anpassungsaufwand die E-Bilanz zu übermitteln.
Auffangspositionen:
Von besonderer Bedeutung für die E-Bilanz sind die
Auffangpositionen, die dann genutzt werden können, wenn für einen
bestimmten Sachverhalt eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung
nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann. Sie sind Ergebnis des
intensiven Abstimmungsprozess mit den Kammern, Verbänden und
Unternehmen. Sie erleichtern die elektronische Übermittlung und
verhindern den Eingriff in das Buchführungswesen der Unternehmen. Es
wird dauerhaft Auffangpositionen geben, denn sie werden benötigt, um der
gegebenen Rechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung von diesen
besonderen Positionen zu einem bestimmten Stichtag war und ist nicht
beabsichtigt.
Insbesondere kleine und mittlere, bilanzierende Unternehmen erhalten von der Steuerverwaltung auch insofern eine Unterstützung, als für sie spezielle Informationen zur Verfügung gehalten werden, die ihnen den Einstieg in die E-Bilanz erleichtern sollen. Außerdem wird auf der Webseite von ELSTER: www.elster.de/elster_soft_nw.php [Extern] eine kleine Datenbank mit am Markt verfügbare Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle vorgehalten.
Pressemitteilung Bundesministerium der Finanzen, Nr.: 21/2012 vom 30.05.2012