Ausweispflicht für Hund und Katz im Ausland - ADAC: Rechtzeitig an Impfungen denken
Wer mit seinem Haustier verreisen möchte, muss eine Reihe von
Vorschriften beachten. Denn innerhalb und außerhalb der EU gibt es
unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Der ADAC empfiehlt
Reisenden,
sich rechtzeitig über die unterschiedlichen Vorschriften zu informieren
und mindestens einen Monat vor der Abreise an die obligatorischen
Impfungen beim Tierarzt zu denken. Alle Besonderheiten zum Thema
Grenzpapiere für Tiere hat der ADAC in einer Grafik zusammengestellt.
Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu
ist seit dem 3. Juli 2011 ein
Mikrochip Pflicht. Bei Tieren, die vorher
gekennzeichnet wurden, wird auch die noch gut lesbare Tätowierung
anerkannt. Außerdem sind ein EU-Heimtierausweis und eine
Tollwut-Schutzimpfung vorgeschrieben. In Finnland, Großbritannien,
Irland und Malta ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer
vorgeschrieben. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die
Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.
Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum
Tier und seinem Besitzer ist darin der tierärztliche Nachweis über die
gültige Tollwut-Impfung enthalten. Für deutsche Haustiere bedeutet dies,
dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt
worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist.
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische
Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz
und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und
eingetragener Tollwutimpfung.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus
wie zum Beispiel Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Kroatien,
Australien, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie
innerhalb der EU.
Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU
einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen
Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf
frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie
Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten,
Marokko oder Tunesien.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass in einigen Ländern
zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang
besteht.
Pressemitteilung ADAC
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