ADAC: Grüne Versicherungskarte unbedingt mitnehmen
mit dem Auto die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine
besuchen möchte, sollte im Falle eines Unfalls über die jeweils
geltenden Bestimmungen informiert sein. Der ADAC hat die wichtigsten
Tipps und Informationen zusammengestellt.
Generell gilt nach einem Unfall: sofort anhalten, die Unfallstelle
sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen. Außerdem sollten unbedingt
Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten
Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer
notiert werden. Gibt es
Unfallzeugen, sollten Autofahrer deren Namen und
Anschrift notieren und die Unfallstelle fotografieren. Darüber hinaus
rät der Club, keine fremdsprachigen Schriftstücke zu unterzeichnen,
deren Inhalt nicht verständlich ist. Der Europäische Unfallbericht und
eine Grüne Versicherungskarte mit den Geltungsbereichen Polen und
Ukraine sollten in jedem Fahrzeug vorhanden sein.
Den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht (auch in polnischer
Sprache) gibt es in den ADAC Geschäftsstellen oder im ADAC Online-Shop.
Bei Personenschäden in Polen sind Rettung und Polizei (unter 112) zu
verständigen, die ein amtliches Protokoll erstellen. Auch Sachschäden
müssen polizeilich aufgenommen werden. Um das beschädigte deutsche
Fahrzeug besichtigen zu können, ist die jeweilige polnische Versicherung
zu verständigen.
Für eine Einreise in die Ukraine ist eine Kfz-Versicherung mit
Geltungsbereich Ukraine zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle
muss diese Versicherung nachgewiesen werden. Dies kann mit Hilfe der
Grünen Versicherungskarte (mit Eintrag des Länderkürzels „UA“) erbracht
werden.
In der Ukraine ist jeder Verkehrsunfall der Polizei (unter 102 oder 112)
zu melden. Die Unfallaufnahme erfolgt durch Beamte der staatlichen
Kraftfahrzeuginspektion. Ins Protokoll werden die wichtigsten Angaben
über das Unfallgeschehen aufgenommen. Die Besichtigung des Unfallorts
wird protokolliert und eine genaue Skizze erstellt. Das Unfallprotokoll
hat auch rechtliche Bedeutung, da darin der Unfallverursacher, an den
Schadenersatzansprüche zu richten sind, genannt wird.
Pressemitteilung ADAC
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