Dienstag, 19. Juni 2012

Online-Flugbuchung: Kostenfalle Kreditkarte

Flüge im Internet zu buchen, wird bei Verbrauchern immer beliebter. Schnell und bequem lassen sich günstige Preise ermitteln und Geld sparen. Doch die Verbraucherzentrale Bayern rät, nicht allein auf den Flugpreis zu schauen. Die Kostentreiber stecken in den Gebühren und Zuschlägen.

"Besonders dreist langen Fluggesellschaften bei Kreditkartenzahlungen zu", warnt Sascha Straub, Finanzjurist der Verbraucherzentrale Bayern. Bei Inlandsflügen ist eine Kreditkartengebühr, sogenanntes Surcharging, von 5 bis 9,50 Euro verbreitet. "Die Lufthansa erhebt bei Langstreckenbuchungen per Kreditkarte sogar
18 Euro", so Straub.

Selbst eine Kundenkreditkarte bei einer Fluggesellschaft schützt nicht unbedingt vor der Zusatzgebühr. "Der Verbraucher wird hier mit Kosten belastet, die nicht nur durch die Kreditkartennutzung anfallen, sondern direkt der Fluggesellschaft zufließen", kritisiert Sascha Straub. Auch aus diesem Grund ist das Surcharging in einigen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Österreich bereits verboten. In Deutschland unterliegt die Kreditkartengebühr der Vertragsfreiheit.

"Der deutsche Gesetzgeber könnte diesen Missstand mit einem Surcharging-Verbot leicht beenden", betont Verbraucherschützer Straub. Solange diese Aufschläge noch verlangt werden dürfen, rät die Verbraucherzentrale Bayern, nach Möglichkeit auf die Kreditkarte bei der Flugbuchung zu verzichten. Eine kostenfreie Alternative ist, per elektronischem Lastschrifteinzug zu bezahlen. "Hier ist nur darauf zu achten, dass der Flug sicherheitshalber etwa eine Woche im Voraus gebucht wird", sagt Straub.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern

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