Farbenfrohe Teller, Becher und Kochutensilien liegen im Trend. In
modischen Mustern und Farben gibt es diese Gebrauchsgegenstände
zunehmend auch aus Kunststoff. Häufig handelt es sich dabei um
Melaminharze, also harte und bruchsichere Kunststoffe aus den
Grundbausteinen Melamin und Formaldehyd. Die Verbraucherzentralen geben
Tipps zum richtigen Umgang mit diesem Material und fordern eine
Kennzeichnungspflicht für Melamin.
Für die Herstellung von Kindergeschirr sowie Campingprodukten haben
Melaminharze eine lange Tradition. Neuerdings werden sie auch häufig bei
der Produktion von normalem Geschirr und Kochutensilien verwendet.
Speisen kommen folglich nicht mehr nur im Urlaub, sondern im Alltag
mit
diesen Materialien in Kontakt. Nicht zuletzt deshalb hat die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Melamin neu bewertet. Die
duldbare tägliche Aufnahme an Melamin sinkt für den durchschnittlichen
Erwachsenen von 0,5 auf 0,2 mg/kg Körpergewicht.
Gegen eine Verwendung melaminhaltiger Haushaltsgegenstände bei
Temperaturen bis zu 70° C - das entspricht z.B. den Bedingungen beim
Einfüllen heißer Getränke oder Speisen in Tassen, Teller oder Schüsseln -
ist nichts einzuwenden. Für derartige Anwendungen sind diese
Gegenstände gedacht, denn eine EU-Verordnung regelt unter anderem, wie
viel Melamin und Formaldehyd aus den Materialien höchstens auf das
Lebensmittel übergehen dürfen. Für Formaldehyd gilt ein Wert von 15
mg/kg, für Melamin dank einer Neuregelung in der EU statt vormals 30
mg/kg nur noch 2,5 mg/kg Lebensmittel. Allerdings darf Geschirr, das den
neuen Bestimmungen nicht genügt, noch bis Ende 2012 in den Verkehr
gebracht und Altbestände darüber hinaus verkauft werden. Insbesondere im
vergangenen Jahr gab es Probleme mit dem Überschreiten der
Migrationswerte bei Melamin-Küchenartikeln aus China, wie der jüngst
veröffentlichte Jahresbericht des europäischen Schnellwarnsystems für
Lebensmittel deutlich macht.
Die Fälle, bei denen erhöhte Übergangsraten von Formaldehyd oder Melamin
aus dem Geschirr in Lebensmittel gemeldet werden, nehmen deutlich zu
und meist stammen diese Problemprodukte aus China. Die EU sah sich
veranlasst, eine spezielle Verordnung mit Regelungen für den Import
dieser Warengruppe aus China zu erlassen und den Migrationsgrenzwert
deutlich zu senken.
Das wesentliche Problem liegt jedoch darin, dass es leicht zu
fehlerhaftem oder unsachgemäßem Gebrauch des robust wirkenden Geschirrs
kommt. Melamingeschirr ist ein Essgeschirr, aber kein Kochgeschirr. Das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
warnt daher vor einer Benutzung von Melamingeschirr in der Mikrowelle
oder zum Kochen und Braten. Bei entstehenden Temperaturen können
gesundheitlich bedenkliche Mengen an Melamin und Formaldehyd auf
Lebensmittel übergehen - Formaldehyd belastet darüber hinaus die
Raumluft. Hohe Temperaturen führen vor allem bei der Zuberei-tung von
sauren Lebensmitteln zu einer Zersetzung des Materials, auch äußerlich
erkennbar an einem Glanzverlust der Oberflächen. Kochlöffel und
Pfannenwender aus Melamin sollten nur zum kurzen Umrühren benutzt werden
und nicht über längere Zeit in Topf oder Pfanne verbleiben.
Ob Geschirr oder Küchenutensilien aus Melamin bestehen, ist derzeit nur
zu erkennen, wenn die Hersteller freiwillig darauf hinweisen. Die
Verbraucherzentralen fordern eine genauere Kennzeichnungspflicht für
Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, damit Verbraucher
eine gezielte Auswahl treffen und im Falle von Warnungen oder Rückrufen
richtig reagieren.
Pressemitteilung Schleswig-Holstein
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