Mittwoch, 29. August 2012

Buttonlösung zeigt Wirkung

Viele Kostenfallen im Internet sind nicht mehr abrufbar

Vier Wochen nach Inkrafttreten der Buttonlösung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 109 Webseiten daraufhin überprüft, ob sie der neuen Regelung entsprechen. Das Fazit ist positiv: 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Vorsicht ist aber weiterhin geboten.


Seit 1. August gilt für private Vertragsabschlüsse im Internet die Buttonlösung. Sie besagt, dass Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden einer Bestellung deutlich über wesentliche Vertragsinhalte informieren müssen. Dazu zählt, dass die Verbraucher beim Bestellen die kostenpflichtige Transaktion ausdrücklich bestätigen, indem der Bestellbutton zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet wird.

92 Prozent der Webseiten halten gesetzliche Regelung ein

Bei der Überprüfung von 109 Internetportalen hat der vzbv festgestellt, dass 88 Webseiten nicht mehr aufrufbar sind. Bei weiteren 13 Seiten ist aktuell eine Anmeldung nicht möglich. Einen Teil der restlichen Seiten beanstandet der vzbv weiterhin: Entweder fehlen wichtige Vertragsinformationen, wie zum Beispiel die automatische Vertragsverlängerung in unmittelbarer Nähe des Bestellbuttons. Oder die vorgeschriebene Beschriftung des Buttons, wie „zahlungspflichtig bestellen“, ist nicht vorhanden. Der vzbv hat bereits erste Abmahnungen versandt.

Vorsicht bei Smartphones

Auch wenn Verbraucher sich momentan auf vielen vormals beanstandeten Internetseiten nicht mehr anmelden können, sehen die Verbraucherzentralen noch keinen Grund zur Entwarnung. „Es ist leider nicht auszuschließen, dass unzulässige Webseiten wieder aktiviert oder alte Maschen nun bei Bestellungen über Smartphones versucht werden“, sagte Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim vzbv.

Beim Smartphone müssen Verbraucher sich häufig nicht einmal registrieren, um in eine Kostenfalle zu tappen. So kann laut Verbraucherbeschwerden bereits ein (unbeabsichtigter) Klick auf einen Werbebanner dazu führen, dass kostenpflichtige Leistungen (Abo) heruntergeladen und ein relativ geringer Betrag per "Wap-Billing" über die Handyrechnung eingezogen wird. Verbraucher merken das häufig erst dann, wenn der gewohnte Rechnungsbetrag deutlich und ohne offensichtlichen Grund überschritten wird. Die Verbraucherzentralen werden die Aktivitäten der Abofallen-Betreiber deshalb weiterhin aufmerksam verfolgen.

Pressemitteilung vzbv

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