Das Schreiben von über dreißig Vorstandsvorsitzenden deutscher Großunternehmen zeigt, wie dringend und notwendig die Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ist. Dieses ist die wichtigste Voraussetzung, die einer Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption noch entgegensteht.
Die Konvention aus dem Jahre 2003 ist bisher von 161 Ländern ratifiziert worden. Zu den Ländern, die noch nicht die Konvention ratifiziert haben, gehört neben Deutschland Saudi-Arabien, Syrien und der Sudan.
Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender
von Transparency Deutschland: "Das Schreiben bestätigt unsere jahrelange
Forderung an das Parlament, endlich den Straftatbestand der
Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Die unterlassene Ratifizierung
erschwert die Arbeit der im Ausland tätigen Unternehmen aus Deutschland.
Insbesondere Vereinbarungen gegen Korruption mit ausländischen
Geschäftspartnern werden erheblich behindert, solange deutsche
Unternehmen sich vorhalten lassen müssen, ihr Land verweigere die
Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Die Abgeordneten
schaden nicht nur dem Ansehen Deutschlands, dem Ansehen des Parlamentes,
sondern auch der deutschen Exportwirtschaft."
Hier noch einen Presseartikel zum Thema: www.zeit.de