Mittwoch, 8. August 2012

Verschärfte Regeln für Solarien ab 1. August 2012 - BfS rät aber weiterhin davon ab, Solarien zu nutzen

Wer regelmäßig ins Solarium geht, lebt mit einem erhöhten Risiko, an den Folgen übermäßiger UV-Bestrahlung zu erkranken – und zwar nicht nur an einem Sonnenbrand, sondern an Hautkrebs. Um das Risiko zumindest zu begrenzen, gelten ab dem 1. August 2012 verschärfte technische Anforderungen an Solarien. Damit endet eine Übergangsfrist der UV-Schutz-Verordnung für ältere Bestrahlungsgeräte.


UV-Schutz-Verodnung - neue Regeln ab 1. August 2012

Alle Geräte müssen ab dem 1. August eine maximale sonnenbrandwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter für UV-A- und UV-B-Strahlung einhalten. Der aggressivste Anteil der UV-Strahlung – das UV-C – muss vollständig ausgefiltert sein. Außerdem ist eine Notabschaltung, die die Nutzerinnen und Nutzer selbst bedienen können, Pflicht.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) begrüßt die gesetzliche Regelung. Die UV-Schutz-Verordnung fußt auf den Kriterien eines freiwilligen Solarien-Zertifizierungsverfahrens des BfS, mit denen die Verbraucher besser vor den schädlichsten Auswirkungen von UV-Strahlung in Solarien geschützt werden sollten. Nachdem sich gezeigt hatte, dass freiwillige Regelungen nicht im notwendigen Maße zu Verbesserungen führten, hatte sich das BfS für gesetzliche Mindeststandards stark gemacht, die in den vergangenen Jahren eingeführt worden sind. So dürfen etwa Kinder und Jugendliche Solarien seit dem 31.07.2009 nicht mehr nutzen, da sie für die Langzeitfolgen übermäßiger UV-Belastung besonders gefährdet sind.

Am besten für die Gesundheit ist es aber nach wie vor, gar nicht ins Solarium zu gehen. Wer nicht darauf verzichten möchte, kann das jeweilige Sonnenstudio mit dem Solarium-Check des BfS selbst prüfen. Wird nur eine Frage des Checks mit "nein" beantwortet, sollte das Solarium nicht genutzt werden.

Weitere Anforderungen

Weitere zum 1. August geltende Anforderungen für Solarien:
  • Die Geräte müssen die Einstellung der Bestrahlung in einem vorgegebenen Bereich zulassen.
  • Geräte mit flexibel einstellbaren Abständen müssen anzeigen, welcher Abstand bei der Benutzung einzuhalten ist.
  • Die Sonnenstudios sind verpflichtet, unter anderem die Gerätespezifikationen, Lampenwechsel und Wartung in einem Geräte- und Betriebsbuch gemäß UV-Schutz-Verordnung zu dokumentieren.

Hintergrund: Die UV-Schutz-Verordnung

Seit dem 1. Januar 2012 ist die UV-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie regelt unter anderem Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, Aufgaben und Qualifikation von Solarien-Fachpersonal sowie Informationspflichten gegenüber Solariennutzerinnen und -nutzern. Für die technische Umrüstung von Altgeräten war eine Übergangsfrist bis einschließlich 31. Juli 2012 vorgesehen. Ab dem 1. November muss außerdem speziell ausgebildetes Fachpersonal anwesend sein. Die UV-Schutz-Verordnung gilt sowohl für reine Sonnenstudios als auch für Solarien in Schwimmbädern, Hotels und Fitnesseinrichtungen.

Kontrolle ist Aufgabe der zuständigen Landesbehörden

Die Kontrolle der Einhaltung der UV-Schutz-Verordnung sowie des gesetzlichen Nutzungsverbotes für Minderjährige ist Aufgabe der zuständigen Landesbehörde. Je nach Bundesland können dies unter anderem die Gewerbeaufsicht, die Ordnungsämter oder die Gesundheitsämter sein.


Weitere Informationen

Pressemitteilung Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Beliebteste Artikel