UV-Schutz-Verodnung - neue Regeln ab 1. August 2012
Alle Geräte müssen ab dem 1. August eine maximale sonnenbrandwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter für UV-A- und UV-B-Strahlung einhalten. Der aggressivste Anteil der UV-Strahlung – das UV-C – muss vollständig ausgefiltert sein. Außerdem ist eine Notabschaltung, die die Nutzerinnen und Nutzer selbst bedienen können, Pflicht.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) begrüßt die gesetzliche Regelung. Die UV-Schutz-Verordnung fußt auf den Kriterien eines freiwilligen Solarien-Zertifizierungsverfahrens des BfS, mit denen die Verbraucher besser vor den schädlichsten Auswirkungen von UV-Strahlung in Solarien geschützt werden sollten. Nachdem sich gezeigt hatte, dass freiwillige Regelungen nicht im notwendigen Maße zu Verbesserungen führten, hatte sich das BfS für gesetzliche Mindeststandards stark gemacht, die in den vergangenen Jahren eingeführt worden sind. So dürfen etwa Kinder und Jugendliche Solarien seit dem 31.07.2009 nicht mehr nutzen, da sie für die Langzeitfolgen übermäßiger UV-Belastung besonders gefährdet sind.
Am besten für die Gesundheit ist es aber nach wie vor, gar nicht ins Solarium zu gehen. Wer nicht darauf verzichten möchte, kann das jeweilige Sonnenstudio mit dem Solarium-Check des BfS selbst prüfen. Wird nur eine Frage des Checks mit "nein" beantwortet, sollte das Solarium nicht genutzt werden.
Weitere Anforderungen
Weitere zum 1. August geltende Anforderungen für Solarien: - Die Geräte müssen die Einstellung der Bestrahlung in einem vorgegebenen Bereich zulassen.
- Geräte mit flexibel einstellbaren Abständen müssen anzeigen, welcher Abstand bei der Benutzung einzuhalten ist.
- Die Sonnenstudios sind verpflichtet, unter anderem die Gerätespezifikationen, Lampenwechsel und Wartung in einem Geräte- und Betriebsbuch gemäß UV-Schutz-Verordnung zu dokumentieren.