Neben den angeblich offenen Beträgen berechnet er selbstverständlich Mahn- und Rechtsanwaltskosten. Teilweise werden dieselben Forderungen gleichzeitig auch von dem Unternehmen National Inkasso (ehemals: wecollect) in Düsseldorf beigetrieben. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht. Zahlen muss nur derjenige, der am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat. Ist gar kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. Dazu kann unser Musterbrief genutzt werden. Wer Zweifel hat, welche Stelle berechtigt ist, Forderungen einzuziehen, der sollte sich zunächst Nachweise vorlegen lassen
Titel | Dok.-Typ | Größe |
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Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung | 53.3 KB |
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Berlin