Ob fürs Telefonieren, Surfen oder SMS-Schreiben: Flatrates sind bei
Telefon- und Internetkunden sehr beliebt. Versprechen sie doch eine
unbegrenzte Nutzung zum Pauschaltarif und somit Schutz vor
Rechnungsexplosionen. Doch oftmals erfüllen als Flatrate beworbene
Tarife beim Blick ins Kleingedruckte nicht die in sie gesteckten
Erwartungen. Dies stellt die Verbraucherzentrale NRW vermehrt fest.
Gegen die irreführende Werbung mehrerer Anbieter sind
die
Verbraucherschützer nun erfolgreich vorgegangen.
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Koblenz (Az.: 1 HK O 100/12
– nicht rechtskräftig) konnte beispielsweise der 1&1 Mail &
Media GmbH (web.de) die Bewerbung eines Mobilfunktarifs als "SMS-Flat"
untersagt werden, wenn es mit der Monatspauschale nicht getan ist. Im
konkreten Fall waren von der Flatrate nur 1.000 SMS pro Monat umfasst –
jede weitere Kurznachricht sollte zusätzlich kosten.
Ohne Einschaltung des Kadi beugten sich zwei weitere bekannte
Unternehmen den Forderungen der Verbraucherjuristen. So verspricht
Vodafone, seine Angebote unter dem Namen o.tel.o nicht mehr mit
"Festnetz-Flat" zu bewerben, wenn von dem monatlichen Entgelt nur 1500
Minuten umfasst und jede weitere Gesprächsminute zusätzlich bezahlt
werden muss. Besonders positiv: Der Anbieter hat die Tarifoption in
einen echten Pauschaltarif umgeändert, so dass dieser nunmehr die
Bezeichnung "Flat" verdient.
Auch die Medion AG (Aldi Talk) hat nachgebessert und gelobt, künftig auf
die Tarifbezeichnung "All-In Flat 2.000" sowie die Werbeaussage "Die
Flatrate in alle Netze" zu verzichten. Der Haken hier: Nicht jedes
Gespräch in jedes Netz war mit dem Pauschalbetrag abgegolten.
Pressemitteillung Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, vom 03.09.2012
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