Wirtschaftsauskunftei versteckt im Internet kostenfreie Auskunft
Die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen immer wieder
Verbraucherbeschwerden darüber, dass bei der SCHUFA (Wiesbaden) keine
kostenfreie Auskunft zu finden sei. Vielmehr sollen Interessierte 18,50 €
für die Informationen bezahlen. "Die Kritik ist berechtigt, denn die
SCHUFA versteckt auf ihrer Internetseite das kostenfreie Angebot sehr
gut", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
"Demgegenüber wird Verbrauchern das kostenpflichtige Angebot
"aufgeschwatzt". In der aktuellen Diskussion um die Beseitigung von
Kostenfallen im Internet, fordern wir die SCHUFA deshalb auf, ihre
Internetpräsenz schnellstmöglich verbraucherfreundlich umzugestalten."
Verbraucher, die wegen dieser Intransparenz in die Irre geleitet wurden,
sollten sich darüber bei dem SCHUFA-Ombudsmann beschweren.
Verbraucher, die mit dem Bundesdatenschutzgesetz weniger vertraut sind
und sich auf den Internetseiten der SCHUFA nicht genau auskennen, laufen
Gefahr unnötig Geld auszugeben. Zuerst stößt der Interessierte nämlich
auf die SCHUFA-Bonitätsauskunft und die SCHUFA-Auskunft online. "Da
entsteht beim Leser oft der irrtümliche Eindruck, dass er an dieser
Stelle richtig ist und es wird eine Bestellung ausgelöst", weiß Heyer.
Doch dabei handelt es sich um die kostenpflichtigen, über die
gesetzliche Regelung hinaus gehenden Auskünfte. Längst nicht immer
werden diese benötigt. Die kostenfreie Auskunft verbirgt sich hinter
der sperrigen Bezeichnung
"Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz". Sie ist erst über
mehrere "Klicks" unter dem Button "Auskünfte" oder "Produkte" zu finden.
Seit dem 01. April 2010 ist der Rechtsanspruch der Bürger auf eine
jährliche kostenfreie Auskunft im § 34 Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Zu Recht wird Verbrauchern immer wieder geraten, dieses
Informationsrecht zu nutzen. Hintergrund dafür ist unter anderem, dass
auf diese Weise festgestellt werden kann, ob die gespeicherten
persönlichen Daten korrekt sind. In der Vergangenheit hat sich immer
wieder gezeigt, dass nicht selten fehlerhafte Daten verarbeitet worden
sind. Und das kann für Verbraucher im Alltag erhebliche Konsequenzen
haben – beispielsweise beim Bestellen im Versandhandel, beim Abschluss
eines Handyvertrages oder bei Kreditvertragsverhandlungen. In einem Fall
von fehlerhaften Daten haben die Betroffenen einen Korrekturanspruch,
welchen sie umgehend geltend machen sollten.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen, vom 04.09.2012
Mittwoch, 5. September 2012
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