Freitag, 7. September 2012

Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa

Für morgen, Freitag den 7. September, hat die Gewerkschaft der Flugbegleiter zu einem flächendeckenden bundesweiten Streik von 00:00 bis 24:00 Uhr aufgerufen.

Viele Passagiere, die morgen fliegen wollten, sind nun verunsichert und wissen nicht, was sie tun sollen. Auf der Seite der Lufthansa unter www.lufthansa.com können Sie sich unter "Meine Buchung" über den Status Ihrer Buchung informieren.

Für Passagiere, deren Flüge gestrichen wurden, besteht die Möglichkeit, ihren Flug kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen.

Lufthansa-Kunden können ihre bis Samstag, 8. September 2012 gebuchten Flüge kostenfrei umbuchen. Entweder auf andere Lufthansa-Flüge oder auf Flüge der Lufthansa-Verbundairlines wie Austrian Airline, Swiss Airline und Brussels Airline. Diese werden nicht bestreikt. Die auf Kulanz basierende Regelung sieht jedoch vor, dass die Tickets bis 4. September 2012 ausgestellt worden sein müssen und das neue Reisedatum nicht nach dem 30. November 2012 liegt. Zudem dürfen weder Start- noch Zielflughafen verändert werden.

Findet Ihr Flug zwar statt, startet die Maschine aber mit Verspätung, stehen Ihnen nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu:


1. Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis 1.500 km), drei (Mittelstrecken bis 3.500 km) bzw. vier Stunden (Langstrecken) haben Sie Anspruch auf kostenlose Betreuung. Die Airline hat auf Ihren Wunsch hin für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Faxe oder E-Mails sowie für notwendige Hotelübernachtungen inklusive Transfer zu sorgen.

2. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die notwendigen Kosten einer Übernachtung im Hotel übernehmen.

3. Wenn Sie die Reise nicht mehr antreten wollen, können Sie bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung darauf pochen, das Geld dafür zurück zu bekommen. 4. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollten Sie sich an den Reiseveranstalter wenden. Auch er hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Allerdings müssen Sie dem Veranstalter in der Regel eine angemessene Frist (einige Stunden) setzen, um einen solchen Transport zu organisieren.

Ist das gebuchte Flugzeug wegen des Streikes bis zu vier Stunden verspätet, gilt das nach bisheriger Rechtsprechung zum Pauschalreiserecht als bloße Unannehmlichkeit. Erst wenn der Flieger mehr als vier Stunden Verspätung hat, kann - je nach Flugstrecke - ein Reisemangel vorliegen. Dann können fünf Prozent des Tagesreisepreises für jede weitere Verspätungsstunde vom Veranstalter zurückverlangt werden. Urlauber haben außerdem die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Reisepreis zu mindern, etwa wenn Reiseleistungen ausgefallen sind.



Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, vom 06.09.2012:

Beliebteste Artikel