Dienstag, 11. September 2012

Termin zur Urteilsverkündung in Sachen „ESM/Fiskalpakt“ am 12. September 2012 bleibt bestehen

Trotz Eilantrag von Peter Gauweiler - der Termin zur Urteilsverkündung  in Sachen ESM/Fiskalpakt wird nicht verschoben.
 
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht:
Anlässlich der Entscheidung des Rates der Europäischen Zentralbank vom 
6. September 2012, mit der ein neues Programm über den Ankauf von 
Staatsanleihen finanzschwacher Eurostaaten beschlossen worden ist, hat 
der Antragsteller im Verfahren 2 BvR 1390/12 sein Begehren im 
einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erweitert. 
Sein am 7. September 2012 eingegangener Antrag ist darauf gerichtet, dem 
Bundespräsidenten die Ratifikation des ESM-Vertrages zu untersagen, 
solange nicht der Rat der Europäischen Zentralbank seinen Beschluss 
über den Ankauf von Staatsanleihen aufgehoben und die Wiederholung eines 
solchen Beschlusses verbindlich ausgeschlossen hat. 

Der auf den 12. September 2012, 10.00 Uhr, anberaumte Termin zur 
Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten. 
Pressemitteilung Nr. 65a/2012 vom 11. September 2012

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