Montag, 22. Oktober 2012

Bundesgerichtshof kippt erneut Klauseln in Lebensversicherungen

Der Bundesgerichtshof hat am 17.10.2012 gegen den Versicherer Generali entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zur Kündigung und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 202/10). Versicherte haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Quelle und mehr Infos: www.vzhh.de  - Pressemitteilung und Urteil des BGH: juris.bundesgerichtshof.de

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