Dienstag, 23. Oktober 2012

Schornsteinfeger: Der Schwarze Mann wird ab 2013 zum Blaumann

Verträge mit Schornsteinfegern nicht übereilt und ungeprüft schließen!

Ab dem 01.01.2013 ist das Schornsteinfegerwesen liberalisiert. Verbraucher können sich dann aussuchen, wen sie mit Mess-, Überprüfungs- und Kehrarbeiten beauftragen. Die Verbraucherzentrale warnt aber vor "Schnäppchen" und übereilten Vertragsabschlüssen. Wie bei anderen Anbieterwechseln, z. B. im Bereich Energie, müssen nun auch bei Verträgen mit Schornsteinfegern die vertraglichen Konditionen genau geprüft werden.


Immobilien-Eigentümer müssen damit rechnen, dass Ihnen Schornsteinfegerleistungen auf diversen Wegen angeboten werden, z. B. an der Haustür, per Telefon oder im Internet. Es ist zudem zu befürchten, dass einige Anbieter bzw. "schwarze Schafe" versuchen werden, Verbrauchern auf die Schnelle angebliche "Schnäppchen" anzudrehen. "Günstige Leistungen sind nicht automatisch schlecht, teure Leistungen nicht automatisch gut", so Karin Goldbeck Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Verbraucherzentrale rät von übereilten Abschlüssen an der Haustür oder am Telefon ab.

Eigentümer sollten sich zuerst einmal informieren, welche Verpflichtungen ihnen obliegen. Diese sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt. Die KÜO kann im Internet (www.gesetze-im-internet/bundesrecht/k_o/gesamt.pdf) heruntergeladen werden.

Bei Vertragsabschlüssen sollte man darauf achten, dass sich die erforderlichen und gewünschten Leistungen konkret in dem Vertragstext wiederfinden und dass genau festgelegt ist, wie oft und wann diese zu erbringen sind. Auch auf folgende Vertragspositionen sollte geachtet werden: Preis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Preisanpassungsklausel, Erreichbarkeit, keine Vorauskasse.

Mit der Liberalisierung sind die strengen Anforderungen an den Beruf des "Schornsteinfegers" weggefallen. Da sich nunmehr auch nicht ausreichend qualifizierte Personen auf dem Markt tummeln können, sollte man die Qualifikation des Anbieters hinterfragen: Achten Sie auf zertifizierte Schornsteinfeger, gelistet beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (www.schornsteinfeger.de).

Hilfe zum Thema gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-02, montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr (1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife der jeweiligen Anbieter) oder auch per E-Mail.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Niedersachsen

Hier noch ein Artikel: immowelt.de

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