Der ADAC meldet, dass Autofahrern Schadenersatz zusteht, wenn betroffene Straßen, bei denen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird dadurch dem Fahrzeug Schaden entsteht. Das
habe das Landgericht Halle am 28. Juni 2012 entschieden (Az: 4 O 774/11). Der Kläger war nachts bei dichtem Verkehr auf der A9 unterwegs; mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Ein Schlagloch von 40 mal 60 Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe verursachte dann den Schaden.
Durch die Dunkelheit konnte der Fahrer das Schlagloch nicht erkennen oder ihm ausweichen. Der Zustand der Fahrbahn sei der Autobahmeisterei bekannt gewesen, dennoch wurde nicht genug
getan, um die Verkehrssicherheit der Autobahn zu gewährleiste. Es hätte ein Warnschild geben müssen , mit dem auf die "Unebene Fahrbahn" hingewiesen worden wäre, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen werden. Quelle und ganze Meldung: ADAC Schlaglöcher
Dienstag, 27. November 2012
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