Jetzt zur Weihnachtszeit machen sich so manche Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen, auf den Weg und besuchen ihre Freunde / Angehörigen über die Feiertage. Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist darauf hin: "Verbraucher, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben und über die Feiertage ihre Angehörigen besuchen, müssen während ihrer Abwesenheit nicht immer das volle Entgelt entrichten. Ab einer Abwesenheit von vier Tagen verringern sich die Kosten." Lesen Sie hier die ganze Mitteilung mit weiteren Details: vz Brandenburg Weihnachten zu Besuch bei Angehörigen
(Tip am Rande: auf dieser interaktiven Karte finden Sie auch eine Filiale der Verbraucherzentrale in Ihrer Näche: http://www.verbraucherzentrale.de/ )
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