Dienstag, 15. Januar 2013

Kfz-Kauf über das Internet

Wenn ein Händler im Internet in einer Anzeige für ein Kfz eine bestimmte Kilometerzahl angibt, dann muss sich der Käufer auch auf diese Angabe verlassen können. Grob formuliert: der Händler muss sich an so eine wichtige Angabe (wie den Kilometerstand) festmachen lassen. Stimmt so eine Angabe nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Allerdings: wenn der Verkäufer in der Anzeige deutlich macht, dass er nicht sicher ist, ob der Tachostand stimmt, dann muss er dafür nicht einstehen. Dazu dieser Beschluss: Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 W 228/12 vom 15.11.2012

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