Freitag, 3. Mai 2013

Ausland: Promillegrenzen für Radfahrer

Der ADAC rät: vor dem Radfahren im Ausland sollte man sich über die dort geltenden Promillegrenzen informieren. Ansonsten können erhebliche Bußgelder drohen. Nach Alkoholgenuss empfiehlt es sich, lieber das Rad stehenzulassen und auf Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen.

In vielen Urlaubsländern wie Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden sind am Lenker 0,5 Promille erlaubt. Österreich hat mit 0,8 Promille die höchste Toleranzschwelle. Mit Geldstrafen ab 800 € muss man rechnen, wenn man sich dort nicht an diese Grenze hält. 0,0 Promille ist hingegen die Grenze in Tschechien - dort darf man als Radfahrer überhaupt keinen Alkohol im Blut haben - ansonsten kann man ein Bußgeld ab 390 €  aus der Reisekasse mit einkalkulieren. Promillegrenzen für Radfahrer im Ausland (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken):


In Ländern wie u.a. Skandinavien, Großbritannien/Irland gibt es gar keine Promillegrenzen - aber Vorsicht! Dort gilt die Regel: Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Gelangt man in einem solchen Zustand in eine Kontrolle oder zeigt auffälliges Fahrverhalten, dann können Bußgelder bis zu 2 000 Euro (Irland) verhängt werden.

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