Wie die Verbraucherzentrale Hessen meldet, sind die Voraussetzungen für eine eine Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) bei gesetzlich Krankenversicherten als Kassenleistung gelockert worden. Bislang konnte eine Knochendichtenmessung nur als Kassenleistung verordnet werden, wenn bereits ein Knochenbruch ohne entsprechendes Trauma vorlag. Seit dem 11.05.2013 können auch Patienten mit einem erhöhten Risiko für eine Osteoporose, die noch keinen Knochenbruch erlitten haben, eine solche Messung als Kassenleistung vornehmen lassen.
Die Knochendichtenmessung mittels DXA (Messung mit Röntgenstrahlung) kann nun als Kassenleistung erbracht werden, wenn aufgrund anamnestischer und klinischer Befunde eine medikamentöse Behandlungsabsicht einer Osteoporose besteht. Man spricht da auch von "sekundärer Osteoporose" - nämlich wenn noch kein Knochenbruch vorliegt. Diese Erkrankung kann zum Beispiel auftreten bei Langzeittherapie mit Cortison, Heparin, Magensäure blockierenden Medikamenten und bestimmten Medikamenten, die unter anderem bei Brustkrebs, chronischer Niereninsuffizienz, rheumatischen Erkrankungen wie Polyarthritis, hormonellen Störungen, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Mukoviszidose verordnet werden.
Eine Wiederholungsmessung ist gemäß dem neuen Beschluss nach fünf Jahren möglich, es sei denn aufgrund anamnestischer oder klinischer Befunde ist eine frühere Osteodensitometrie geboten. Quelle und weitere Infos: Knochendichtemessung bei weiteren Indikationen Kassenleistung
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