Donnerstag, 25. Juli 2013

Anspruch auf wohnortnahen Kita-Platz

In Köln hat ein Verwaltungsgericht Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in Wohnortnähe zugewiesen. Demnach dürfte ein Betreuungsplatz nicht weiter als fünf Kilometer entfernt liegen. Das Gericht entschied auch, dass Kinder, deren Eltern sich für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung entschieden haben, von der Stadt nicht auf ein Angebot in der Kindertagespflege (Tagesmütter/Tagesväter) verwiesen werden können. Quelle und ganze Mitteilung: Der Tagesspiegel

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