Wie der Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) meldete, sind an Kinder gerichtete Werbeaussagen mit einem Link zu kostenpflichtigen Zubehörangeboten für ein bestimmtes Computerspiel unzulässig. Das entsprechende Spiel lässt sich zwar kostenlos herunterladen, Erweiterungen sind aber nur durch den Kauf virtueller Gegenstände möglich. Der vzbv hatte geklagt, da eine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder nach dem Anhang des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verboten ist. Dabei mache es keinen Unterschied, dass das Angebot erst über einen Link konkretisiert werde. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn das Unternehmen des Online-Games nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegt. Quelle und ganze Mitteilung mit weiteren Einzelheiten: Verbraucherzentrale klagt gegen Kauffauforderung an Kinder bei Computerspiel
Montag, 22. Juli 2013
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