Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Stadtwerke Bochum GmbH mit Urteil vom 5.6.2013 (VIII ZR 131/12) zugunsten der Energiekunden entschieden.
Demnach dürfen Anbieter nicht eine bestimmte Zahlungsweise vorschreiben, sondern müssen in jedem Tarif mindestens zwei Wege anbieten, die Energierechnung zu begleichen. "Im konkreten Fall hatten die Stadtwerke Bochum die Zahlungsweise an den Rhythmus gekoppelt: Eine Klausel legte fest, dass Gaskunden bei jährlicher Vorkasse per Überweisung zahlen müssen und bei monatlicher Begleichung per Lastschrift. Nun entschied der BGH: Diese Regelung benachteilige besonders Energiekunden mit geringem Einkommen, die den Betrag für die jährliche Vorauszahlung oftmals nicht aufbringen können. Einkommensschwache Verbraucher ohne eigenes Konto hätten sogar überhaupt keine Chance zu zahlen, da die monatliche Lastschrift ein Konto voraussetze. (...)" Quelle und ganze Mitteilung: Verbraucherzentrale NRW gegen Klausel in Gaslieferverträgen
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Ausgeblasene Eier sind ein beliebter Osterschmuck; man kann sie beispielsweise bemalen, mit bunten Stickern bekleben oder mit farbigem Kerze...