Freitag, 19. Juli 2013

Offene Immobilienfonds: ab dem 22. Juli neue Regeln

Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet, hat der deutsche Gesetzgeber beschlossen, erstmals das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) einzuführen um die EU-Vorgaben umzusetzen. Dadurch soll der Anlegerschutz verbessert werden. Allerdings ist hierbei das Kaufdatum zu beachten, denn die neuen Vorschriften gelten nämlich nur für Fondsanteile, die nach dem 21. Juli 2013 gekauft werden. Für noch an diesem Tag oder früher gekaufte Anteile gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften. Hier die ganze Mitteilung mit den neuen Regelungen und weiteren Hinweisen zum Thema: Neue Regeln bei offenen Immobilienfonds

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