Montag, 23. September 2013
Digitale Hörgeräte: Gesetzliche Krankenkassen verdoppeln Zuschuss
Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meldet, erhöhen die Gesetzlichen Krankenkassen den Festbetrag für Hörgeräte um fast das Doppelte. Somit bekommen gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, zukünftig ein besseres digitales Gerät für ihre Ohren. Die Verbraucherzentrale weiter: Versicherte ab 18 Jahren erhalten dann von ihrer Kasse auf Antrag rund 785 Euro statt 421 Euro als Zuschuss für ein Hörgerät. Die begleitende Nachsorge wird – anders als bisher – ab November zusätzlich bezahlt. Quelle und weitere, wichtige Details mit HInweisen und Tipps zum Thema: vz Baden-Württemberg
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Ausgeblasene Eier sind ein beliebter Osterschmuck; man kann sie beispielsweise bemalen, mit bunten Stickern bekleben oder mit farbigem Kerze...