Freitag, 6. September 2013

Fahrradfahrer und Fahrräder richtig versichern

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gute Tipps, auf was man in Sachen Unfallversicherung bei den so genannten "Pedelecs" (Elektrofahrräder) achten soll. Welche Versicherung kommt im Falle eines Falles für Schäden beim Unfallopfer auf? Oder was ist, wenn das Rad gestohlen wird? Gilt für die modernen Pedelecs das gleiche wie für traditionelle Drahtesel?
 
Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt: "Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, egal ob mit oder ohne Elektroantrieb, sollte unbedingt haftpflichtversichert sein". Die Privathaftpflichtversicherung, die dem Geschädigten Ersatz leistet, ist dann nicht mehr ausreichend, wenn es sich bei dem Elektrofahrrad um ein S(chnelles)-Pedelec handelt, weil dieses auf Grund der möglichen Höchstgeschwindigkeit rechtlich als Mofa eingestuft wird. In diesem Fall ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, und einer KASKO-Versicherung bedarf es, wenn die Entwendung versichert sein soll. Quelle und ganze Mitteilung mit weiteren, wichtigen Details: vz Sachsen

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