Freitag, 20. September 2013

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Pressemitteilung vom Bundesrat, 20.09.2013:

Mehr Verbraucherschutz vor unerlaubter Telefonwerbung 

Der Bundesrat hat heute das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz zielt auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen. Es verbessert zum Beispiel den Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung durch strengere Regelungen zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen. Zudem unterwirft es den Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste einem Formerfordernis und begrenzt die finanziellen Anreize für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Quelle: Bundesrat

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