Mehr Verbraucherschutz vor unerlaubter Telefonwerbung
Der Bundesrat hat heute das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz zielt auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen. Es verbessert zum Beispiel den Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung durch strengere Regelungen zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen. Zudem unterwirft es den Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste einem Formerfordernis und begrenzt die finanziellen Anreize für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Quelle: Bundesrat
Zum Herunterladen:
- Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken 1 (PDF, 190 KB)
- Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken 2 (PDF 68 KB)