Mittwoch, 11. September 2013

Reform des Kostenrechts: Kosten für die Beauftragung von Rechtsanwälten, Notare und Gerichte geändert

Seit dem 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Das Rechtsanwaltsvergütungs- als auch das Gerichtskosten- und Notarkostengesetz wurde dadurch geändert. Die Kosten für die Beauftragung eines Rechsanwaltes wird im Wesentlichen teurer. Ebenso die Kosten bei Beauftragung eines Notars und bei gerichtlichen Verfahren. Dies schließt auch die Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren ein. Die Veränderung gilt für neue Mandate, Anträge oder Verfahren ab dem 01.08.2013. Quelle und weitere, wichtige Details: vz Sachsen

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