Donnerstag, 10. Oktober 2013

BGH: Sparkassen dürfen nicht auf Erbschein bestehen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8. Oktober entschieden (Az.: XI ZR 401/12) dass Sparkassen nicht in jedem Fall darauf bestehen dürfen, dass ihnen Erben ihre Erbberechtigung mit einem Erbschein belegen. Verbraucherschützer erwarten daher Auswirkungen des Urteils auf die gesamte Kreditwirtschaft. Quelle und den ganzen Artikel mit weiteren Details: vz Baden-Württemberg

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil: BGH

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