Freitag, 1. November 2013

Ansprüche auf Nachzahlung aus Lebensversicherungen sichern

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg meldet, können Versicherte für vorzeitig gekündigte Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen höhere Ansprüche geltend machen. Allerdings verjähren diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kündigung. Die Verbraucherzentrale rät, dass Verbraucher für alle 2010 gekündigten Verträge jetzt die Verjährung ihrer Ansprüche hemmen sollten.

Mehr Infos und Details finden unter diesen beiden Links:
Eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale.de/


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