Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass auch Mietwagen im Winter mit passender Bereifung ausgestattet sein müssen. Als wintertauglich gelten Winter- oder Ganzjahresreifen, die mit „M & S“ gekennzeichnet sind. Vorsicht also - denn auch bei einem Mietwagen ist laut Gesetz der Fahrer für die richtige Bereifung verantwortlich. Ein Fahrer, der mit seinem Mietauto mit Sommerreifen unterwegs ist, muss bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Sorgt der Fahrer für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Auch bei einem Unfall trägt er die Verantwortung und haftet für den Schaden – trotz Vollkaskoschutz. Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter-, bzw. Ganzjahresreifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Quelle und ganze Mitteilung: ADAC
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