Mittwoch, 6. November 2013

HIS: Verbraucher sollten Recht auf kostenlose Selbstauskunft nutzen

Die SCHUFA AG (Wiesbaden) sammelt bekannterweise Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen sowie über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.

Dass es so etwas auch für die Daten von Versicherten gibt, wissen wohl die wenigsten Kunden. Im Hinweis- und Informationssystem (HIS) melden die Versicherungsunternehmen Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall, um Missbrauch vorzubeugen. Einträge in die HIS-Datei sollen der Doppelversicherung und insbesondere dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Sie sind zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Lesen Sie mehr darüber und wie Sie ein mal pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft bekommen (und damit auch die Möglichkeit haben, bei festgestellten Fehlern eine Korrektur einzufordern): vz Baden-Württemberg

Beliebteste Artikel