Samstag, 21. Dezember 2013

EuGH: Rücktrittsrechte der Kunden von Lebensversicherungen gestärkt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag (19.12.2013) die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen gestärkt. Es entschied, dass wenn der Versicherungsnehmer nicht über das Recht zum Rücktritt belehrt worden ist, dann erlischt auch nicht spätestens ein Jahr nach der Zahlung der ersten Versicherungsprämie das Recht zum Rücktritt. Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013: Az.C‑209/12 

Hier gibt es einen auführlichen, interessanten Artikel mit Details: Legal Tribune

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