Wie die Unabhängige Patientenberatung (UPD) meldet, ist der 31.12.2013 Stichtag für Menschen ohne Krankenversicherung: Wer bis dahin Mitglied wird, muss keine Pflichtbeiträge nachzahlen. Dann werden die angefallenen Beitragsschulden einmalig erlassen.
Wer früher privat versichert war, kann nur zurück in eine private Kasse, muss aber den sonst fälligen Prämienzuschlag nicht zahlen. Quelle und weitere, wichtige Details: UPD
Weitere Infos, rechtliche Erklärungen und Tipps zum Thema finden Sie auch in einem Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg: Krankenversicherung jetzt!
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Wurzelgräbers Blütenparadies Melisse-Zitronen geschnitten Bio abgepackte Tüten, Netto...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...