Donnerstag, 30. Januar 2014

Hohe Erbschaft aus dem Ausland?

Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, erhält sie derzeit erneut viele  Beschwerden von Verbrauchern, weil diese ein vielversprechendes Schreiben von einer Anwaltskanzlei aus dem Ausland bekommen haben. Dem  Empfänger wird darin eine hohe Erbschaft durch den Tod eines entfernten Verwandten versprochen.

Man kann allerdings keinen Verwandschaftsgrad selber nachprüfen, da Name und Anschrift des Verstorbenen nicht erwähnt werden. Es wird nur angegeben, dass der Verstorbene den gleichen Nachnamen wie der Adressat gehabt habe. Dann folgen Ausführungen zur Finanzkrise, zu neuen Gesetzen etc. Damit soll der Schein eines seriösen, juristischen Schreibens erweckt werden. Dem Empfänger wird zudem der Vorschlag unterbreitet, die Summe zwischen ihm, der Kanzlei und einer
gemeinnützigen Einrichtung aufzuteilen. Die weitere Kontaktaufnahme zur Kanzlei soll dann per E-Mail oder Fax erfolgen.

Daraufhin wird dem angeblichen Erben in spe mitgeteilt, dass er zunächst einen bestimmter Betrag (häufig sogar mehrere tausend Euro) für Administrations- und Verwaltungsarbeiten zahlen soll. Ist dies geschehen hört man von den angeblichen Rechtsanwälten nichts mehr. Eine rechtliche Verfolgung ist unmöglich, da es sich um gut organisierte Betrüger im Ausland handelt, deren Namen und Adressen gefälscht sind.

Die Verbraucherzentrale macht darauf aufmerksam, dass in solchen Schreiben häufig falsche Anreden verwendet werden und viele Fehler im Text vorhanden sind. Derzeit kommen diese Benachrichtigungen oft aus Rumänien, angeblicher Absender ist aber eine Kanzlei aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.  

Niemand sollte auf ein solches Schreiben reagieren und auf keinen Fall eine Zahlung vornehmen. Eine seriöse Kanzlei würde alle Daten des Erblassers nennen und regelmäßig erst nach Abwicklung der Angelegenheit eine ordnungsgemäße Rechnung stellen.  

Quelle: vz Schleswig-Holstein      

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