Donnerstag, 24. April 2014

Am 1. Mai 2014: Novelle der Energieeinsparverordnung tritt in Kraft

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen macht darauf aufmerksam, dass am 1. Mai 2014 die neue Fassung der Energie­einspar­verordnung, kurz EnEV, in Kraft tritt .

Was dieses EnEV ist und welche Regelungen private Verbraucher direkt betreffen, erklärt Karin Merkel, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Die Energieeinsparverordnung ist Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik".  Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft. 

Die Verbraucherzentrale zählt auf, welche drei Regelungsbereiche für Privathaushalte besonders relevant sind:
  1. Aufwertung des Energieausweises ab 1.5.2014: Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie man sie etwa von Kühlschränken kennt. Diese Angabe muss bereits in der Anzeige für Vermietung oder Verkauf einer Immobilie angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss dann der Energieausweis vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch ausgehändigt werden – unaufgefordert. Der korrekte Umgang mit den Energieausweisen wird außerdem stichprobenartig kontrolliert. Die Umsetzung der Kontrollen obliegt den Bundesländern.

  2. Ausweitung der Pflicht zum Heizkesseltausch ab 1.1.2015: Standardheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind, also vor 1985 eingebaut wurden. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus ab 2002 bezogen wurde. Sinnvoll kann der Tausch aber dennoch sein, da neuere Heizkessel erheblich effizienter arbeiten.

  3. Gestiegene Effizienzanforderungen an Neubauten ab 1.1.2016: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird gegenüber der EnEV 2009 um 25 Prozent verringert. Heizung und Warmwasserbereitung müssen also entsprechend sparsamer arbeiten. Positiv berücksichtigt wird der Einsatz erneuerbarer Energien. Ebenfalls verschärft werden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Außenfassade. Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es dagegen keine wesentlichen Neuerungen, hier gelten weiterhin die Anforderungen der EnEV 2009.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

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