Das Umweltbundesamt macht darauf aufmerksam, dass Altkeidersammlungen, deren Container nicht identifizierbar sind, meist illegal sind. Gemeinnützige bzw. gewerbliche Sammlungen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen, bevor sie ihre Container aufstellen können. Zu erkennen sind sie z.B. an der vollständigen Adresse der Entsorgungsfirma.
Altkeidersammlungen, deren Container nicht identifizierbar sind, bei denen Körbe auf die Straße gestellt werden oder die per Flyer auf sich aufmerksam machen, sind meist illegal. Dies gilt auch für andere per Flyer beworbene Sammelaktionen, bei denen insbesondere
dann, wenn keine nachprüfbaren Angaben über den Sammler zu finden sind, davon ausgegangen werden kann, dass es sich um eine illegale Sammlung handelt und dass der so eingesammelte Abfall keiner ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt wird.
In diesen Fällen sollten Sie Abstand davon nehmen, Ihren Abfall mitzugeben. Wenn sie unsicher sind, ob es sich um eine ordnungsgemäße Sammlung handelt, fragen sie bitte bei der zuständigen Abfallbehörde vor Ort nach.
Quelle: Umweltbundesamt
Dienstag, 22. April 2014
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