Donnerstag, 24. April 2014

Umweltbundesamt rät: Legionellen im Warmwasser vermeiden

Legionellen kommen ganz natürlich im Wasser vor. Bleibt die Konzentration niedrig, besteht keine Gefahr für den Menschen. Bei guten Bedingungen können sie sich allerdings in der Trinkwasserinstallation vermehren. Wie das Umweltbundesamt erklärt, kann dies in falsch eingestellten Warmwasserspeichern geschehen. Werden die Legionellen dann z.B. beim Duschen eingeatmet, können sie eine atypische Lungenentzündung hervorrufen, die durch Tröpfcheninfektion weiter verbreitet wird.

 Zu solch höheren und damit gefährlichen Mengen an Legionellen kann es kommen, wenn die Warmwasserversorgung mit zu geringen Temperaturen von 25 bis 45 °C nicht richtig betrieben wird. Es ist daher notwendig, das Wasser in den Warmwasserspeichern regelmäßig auf Temperaturen von über 60 °C zu erhitzen. Bei einer Temperatur von 70 °C tritt die „Thermische Desinfektion“ ein.

Auch zu große Warmwasserspeicher oder Rohrleitungen tragen dazu bei, dass
sich die Bakterien vermehren können. Wenn das Wasser nicht ausreichend zirkulieren kann, weil zeitweise gar kein warmes Wasser gebraucht wird, können sich die Bakterien im stehenden Wasser zusätzlich vermehren.

Im kalten Trinkwasser treten so gut wie nie Legionellen auf. Es ist daher ratsam, das Trinkwasser aus dem Hahn immer so lange ablaufen zu lassen, bis es deutlich kälter ist. Dann besteht auch keine Gefahr, sich mit Legionellen zu infizieren.

Die Vermehrung von Legionellen wird vermieden durch Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDI-Richtlinien oder DVGW-Arbeitsblättern) bei Planung, Bau, Betrieb und Indstandhaltung von Trinkwasser-Installationen. Besonders wichtig zur Vermeidung von Legionellen ist die Umsetzung des DVGW-Arbeitsblattes W 551 .

Wird eine Trinkwasseranschluss oder  eine –installation länger nicht benutzt, muss sie vor der Wiederinbetriebnahme gespült werden. Weitere Hinweise zur Unterbrechung der Nutzung und zur Wiederinbetriebnahme finden Sie in der VDI/DVGW-Richtlinie 6023  .

Zur Verbesserung der Sicherheit schreibt die Trinkwasserverordnung vor, dass in allen nicht vom Eigentümer genutzten Häusern mit einem Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Litern im Abstand von 3 Jahren Wasserproben entnommen und untersucht werden müssen. Die erste Untersuchung musste spätestens bis zum 31. Dezember 2013 erfolgt sein. Sind Sie sich unsicher, lassen Sie sich das Ergebnis der Wasserprobe vorlegen oder veranlassen Sie als Eigentümer die Untersuchung von Wasserproben durch ein zugelassenes Labor.

Quelle: Umweltbundesamt


Beliebteste Artikel