Mittwoch, 16. April 2014

Verbraucherzentrale warnt vor der "Europäischen Datenschutzzentrale"

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einer Firma, die sich "Europäische Datenschutzzentrale" nennt. Demnach soll dieses Unternehmen sich telefonisch bei Verbrauchern melden und ihnen anbieten, gegen eine Bearbeitungsgebühr deren Daten auch im europäischen Ausland zu löschen. So oder so ähnlich soll sich der Anrufer melden:

"Guten Tag, hier ist die Europäische Datenschutzzentrale, Sie sind einer von circa 1.400 Bürgern deren persönliche Daten bei Gewinnspieleintragungsdiensten, Zeitschriftenverlagen und anderen Firmen registriert sind. Wir helfen Ihnen gegen eine Bearbeitungsgebühr, Ihre Daten auch im europäischen Ausland zu löschen."

Wie die Verbraucherzentrale weiter berichtet, bekommen die Angerufenen, selbst wenn sie der angeblichen Dienstleistung nicht zugestimmt haben, ein Willkommensschreiben einer DCE Data Centre Europe Limited, verbunden mit einer Rechnung für eine
Aktenverwaltungsgebühr in Höhe von 268,00 €. Damit diese Zahlungsaufforderung Nachdruck bekommt, wird mit Bezug auf das geführte Telefonat vorgegeben, auf Wunsch des Verbrauchers bereits gegenüber diversen Firmen, tätig geworden zu sein. Diese Unternehmen sind auf einem Beiblatt aufgelistet. Beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Vollmacht und Beschwerdeformular sollen der angeblichen Dienstleistung den Anstrich des Seriösen geben.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt:

Das Vorgehen ist ein erneutes Beispiel für dreiste Abzockerei: Eine Überprüfung hat ergeben, dass die angegebene 0900er-Rufnummer nicht zugeteilt und die 0180er-Servicerufnummern nicht erreichbar sind. Briefe an die Adresse in München sind zurückgekommen, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte; als weiterer Sitz der Firma "Data Centre Europe Limited" mit türkischem Geschäftsführer ist Malta angegeben. Als Inhaber der erst seit März 2014 geschalteten Internetseite "daten-zentrale-europa.com" ist eine Person deutschen Namens mit einer Firma in der Türkei registriert. Schließlich ist auf dem Überweisungsvordruck als Geldempfänger eine "SilverEagle Consulting AG" mit Schweizer Konto eingetragen.

Tipps der Verbraucherzentrale:
  • Sie müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn Sie einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben.
  • Haben Sie keinen Vertrag abgeschlossen oder ist er Ihnen durch Täuschung untergeschoben worden, sollten Sie der Forderung widersprechen. Dazu können Sie diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden: Musterbrief (PDF 17,2 KB)
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Forderung zu Recht besteht, lassen Sie sich geeignete Nachweise vorlegen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Dazu auch diese Warnung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Millionenfacher Identitätsdiebstahl

Aus gegebenem Anlass weist das BSI darauf hin, dass sich vermehrt Betrüger am Telefon als Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden ausgeben und die Löschung von gestohlenen Daten anbieten. Für diese "Dienstleistung" wird dann einen hohe Summe verlangt. Sollten Sie solch einen zweifelhaften Anruf erhalten, geben Sie bitte keine persönlichen Daten heraus und legen Sie einfach auf

Beliebteste Artikel