Dienstag, 1. Juli 2014

Abzocker auf Beutezug: Verbraucherzentrale rät, ominöse Mahnschreiben zu ignorieren

Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet sind anscheinend wieder Abzocker unterwegs um an schnelles Geld zu kommen. Demnach verschickt ein "Dauerhaft Online Mahnungs & Forderungs Management" sowie ein "Mahnungs Büro International Forderungs Management" derzeit massenhaft "Letzte Mahnungen" an Verbraucher in Schleswig-Holstein.

Hier sehen Sie als Beispiel eines dieser Schreiben (PDF, 461 KB): Klick

Die Schreiben ähneln sich, Telefon- und Faxnummern sind identisch. Auch die Angaben zum Zahlungsempfänger – Name, Kontonummer und Bankleitzahl - auf beigelegten Überweisungsträgern sind gleich. Auffällig ist in beiden Schreiben die äußerst schlechte
Rechtschreibung des Absenders.

Es werden unterschiedlich hohe Geldbeiträge im dreistelligen Euro-Bereich gefordert. Stichworte wie Konsumerberatung und Anrufblocker - angeblich am Telefon abgeschlossene Verträge - sollen die Anspruchsgrundlage für diese Forderungen sein.

Eine Drohkulisse wird aufgebaut: "Dieses Telefonat ist mit Ihrer Zustimmung aufgezeichnet worden. Somit sind Sie einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen, aus dem Ihre Zahlungsverpflichtung hervorgeht. .... Die Aufzeichnung des Gesprächs wird als Beweismittel für das Gericht vorbehalten."

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sind hier Abzocker am Werk, die ihr Glück versuchen.

Die Verbraucherzentrale weiter:  Es muss angezweifelt werden, dass überhaupt eine Berechtigung zum Forderungseinzug besteht, denn als Inkassounternehmen sind beide "Firmen" nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. 

Allein eine Bandaufzeichnung ist auch kein Beweis dafür, dass am Telefon tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, der eine Zahlungspflicht für den Verbraucher begründet. Hierzu hätten sich beide Parteien über wesentliche Inhalte eines Vertrages - dazu gehören Preis, Laufzeiten und Kündigungsfristen - tatsächlich vereinbaren müssen. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber bei derartigen am Telefon abgeschlossenen Verträgen dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einräumt.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

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