Donnerstag, 31. Juli 2014

Erdbeben, Hurrikan, Feuer & Co: Wenn höhere Gewalt die Urlaubsfreude trübt

Wenn ein Krisenereignis das gebuchte Urlaubsziel heimsucht und den Traumort in einen Ort des Alptraums verwandelt, sind Pauschalreisende nicht rechtlos.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Übersicht zusammengestellt, unter welchen Voraussetzungen man als Kunde den Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen und  die sonst üblichen Stornierungsgebühren nicht bezahlen muss: vz Baden-Württemberg Übersicht höhere Gewalt bei Reisen

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