Dienstag, 1. Juli 2014

Umfrageaktion: Helfen Sie mit im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung

Unerwünschte Telefonwerbung kann für die Angerufenen nicht nur lästig sein; schlimmstenfalls flattern danach Rechnungen ins Haus, weil man angeblich irgendwelchen Verträgen am Telefon zugestimmt hat.

Möglich sind nach solchen Anrufen auch Hausbesuche von Vertretern , die zum Teil ziemlich penetrant ihre Waren/Dienstleistungen anbieten. Beliebte Opfer sind daher auch ältere und/oder kranke Menschen, die solchen Überrumpelungstaktiken nicht gewachsen sind.

Rechtlich gesehen ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers ein Verstoß gegen das Verbot unzumutbar belästigender Werbung und daher wettbewerbswidrig. Die Einwilligung in Telefonwerbung  muss auch schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.

Dies und auch die mittlerweile erhöhten Geldstrafen halten viele Callcenter (oft Dank Sitz im Ausland, verschachtelten Firmenkonstrukten etc.) nicht davon ab, Leute am Telefon
dennoch zu belästigen.

Zwar sind telefonische Abschlüsse für Gewinnspiele dank einer rechtlichen Änderung unwirksam*, aber es gibt zur Zeit immer noch genügend Betätigungsfelder für die Callcenter. Z.B. Stromwechsel, Zeitungsabos, Handyabos, Versicherungen, Küchengeräte, Dienstleistungen etc. - man ist halt sehr flexibel in dieser Branche. Und oftmals interessiert es die Auftraggeber dieser Callcenter nicht, wie die Abschlüsse eigentlich zustande kommen.

*Wir berichteten darüber hier: Abzockfalle Gewinnspiele: Bei Anruf kein Vertrag!

Die rechtlichen Regelungen sind derzeit offensichtlich nicht umfassend genug; die Verbraucherzentralen erhalten nach eigenen Angaben nach wie vor zahlreiche Mitteilungen, in denen Verbraucher sich über unerwünschte Telefonanrufe beklagen. Die Verbraucherschützer möchten es daher genau wissen und starten eine bundesweite Umfrageaktion.

Unter www.verbraucher.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe können Betroffene ab dem 1. Juli 2014 ihre Erfahrungen mit unerbetenen Anrufen schildern und Beschwerden über Verstöße gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung melden. Die Ergebnisse der Umfrage werden anonymisiert erfasst, bundesweit ausgewertet und veröffentlicht.

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