Freitag, 4. Juli 2014

Vorsicht mit Alkohol am Lenker

Mit dem Fahrrad zum Public-Viewing der WM - da wird doch wohl das eine oder andere Bierchen oder ein paar erfrischende Cocktails drin sein - oder? Nun ja, auch da gibt es hierzulande Grenzen. Der ADAC warnt:

Wer in Deutschland alkoholisiert Fahrrad fährt, begeht ab 1,6 Promille – oder wenn der Radfahrer seine Fahrweise offensichtlich nicht mehr kontrollieren kann – eine Straftat. Dafür gibt es zwei Punkte und eine Geldstrafe von etwa einem Monatsnettogehalt. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht,
verliert auch seine Fahrerlaubnis.


Auch vor Urlaubsreisen ins Ausland sollten Radfahrer sich unbedingt über die Promillegrenzen im Reiseland informieren.

Hier gibt es eine kleine Übersicht: (Infogramm zum Vergrößern bitte anklicken):


                                          Infogramm: ADAC


Der ADAC weiter: Besonders vorsichtig sollten Urlauber in Ländern sein, in denen es keine Promillegrenze gibt (zum Beispiel in Großbritannien, Irland, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden). Hier ist Fahrradfahren verboten, wenn der Radfahrer alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, das Rad sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können Bußgelder bis zu 2 000 Euro (Irland) verhängt werden.

Beliebteste Artikel