Freitag, 26. September 2014

Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige werden verschärft

Die Bundesregierung hat einen Entwurf erarbeitet, um die Grenze für eine strafbefreiende Selbstanzeige ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags von 50.000 € auf 25.000 € zu senken.

Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt. Bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge können für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden. Zudem wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

 Bundesfinanzminister Schäuble: „Straftaten werden in Deutschland konsequent verfolgt. Das gilt für Steuerhinterziehung genauso wie für andere Delikte. Mit den noch einmal verschärften Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige ist klar: Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr engen Grenzen straffrei bleiben.“

Der Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden ( PDF, 126 KB):
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und desEinführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Quelle: Bundesfinanzministerium

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