Freitag, 10. Oktober 2014

Kamin und Co.: neue Grenzwerte ab 2015

Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, gelten ab dem 01.01.2015 neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Wer eine Holzheizung besitzt, sollte deshalb prüfen, ob die Anlage ausgetauscht oder mit einem Staubfilter nachgerüstet werden muss.

Das UBA erklärt: Um die Emissionen aus Holzheizungen zu verringern, sieht die  Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV)  ab dem 1. Januar 2015 drei verschiedene Grenzwerte für den Schadstoffausstoß  vor. Für die Anlagen, die ab 2015 installiert werden, gelten die strengsten Werte. Für Heizungskessel, die bis zum 31.12.1994 eingebaut wurden, gelten die Grenzwerte der  sogenannten 1.Stufe der 1. BImSchV. 


Erstmals begrenzt werden die Emissionen aus Öfen, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte. Für diese Grenzwerte sind je nach Alter der Anlagen Übergangsfristen vorgesehen. Diese hängen vom  Datum der Typprüfung ab, das auf dem Typschild steht. Zudem gibt es weitere Ausnahmen: Wenn ein Ofen die einzige Heizungsquelle in der Wohnung ist, muss er nicht nachgerüstet werden. Das gilt auch für historische Öfen, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen. Alle Übergangsfristen und Ausnahmen führt die Tabelle und der UBA-Ratgeber Heizen mit Holz auf.

Hier ist die Tabelle mit den Übergangsfristen für Einzelraumfeuerungsanlagen (zum Vergrößern bitte anklicken):

                                          Quelle: Umweltbundesamt

Und auf dieser Seite des UBA gibt es den Download-Link für den UBA-Ratgeber mit weiteren Infos und Tabellen (kostenlos): Ratgeber "Heizen mit Holz"

Das UBA weiter: Erfüllt eine Anlage nicht die aufgestellten Anforderungen, müssen die Feuerungsanlagen bis Ende 2014 mit einem Staubfilter nachgerüstet werden. Hersteller von Heiztechnik empfehlen, gleich das ganze Gerät auszutauschen, da alte Geräte unwirtschaftlich sind.

Wer ab 1. Januar 2015 ein neues Gerät kauft, sollte  darauf achten, dass eine Typbescheinigung beiliegt, die die Einhaltung der Grenzwerte bescheinigt. Bei Kesseln ist zusätzlich eine Kontrolle durch den Schornsteinfeger erforderlich, die spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme und danach alle zwei Jahre durchgeführt werden muss.

Zwei Tipps zum Schluss: Verwenden Sie am besten Holz aus Ihrer Region. Durch die kürzeren Transportwege verringert sich der CO2-Ausstoß durch den Transport. Setzen Sie auf emissionsarme Anlagentechnik und bedienen Sie nach den Ratschlägen des Herstellers.

Quelle: Umweltbundesamt


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