Mittwoch, 8. Oktober 2014

Mietpreisbremse und Maklercourtage: was ist geplant?

Im nächsten Jahr, also 2015, sollen laut Plan neue Gesetzesregelungen dafür sorgen, dass
  •  bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden darf. Dies nennt sich"Mietpreisbremse"
  • beim Maklerrecht das allgemein akzeptierte Prinzip verankert wird: „Wer bestellt, der bezahlt“. Dadurch soll künftig sichergestellt werden, dass derjenige die Maklergebühren zahlt, der den Makler beauftragt hat bzw. in dessen Interesse der Makler überwiegend tätig geworden ist; in der Praxis ist dies meist der Vermieter. Eine von dieser Neuregelung abweichende Vereinbarung soll demnach unwirksam sein.
Quelle und weitere Informationen (Stand 01.10.2014) über den Gesetzentwurf auf der Seite des  Bundesamministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):  Infos Mietpreisbremse und Maklercourtage

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